Kostenübernahme der Psychotherapie durch Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Erste Informationen für das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte und die Therapie in meiner Praxis
Wenn Sie ausschließlich gesetzlich versichert sind und eine Psychotherapie bei mir in Erwägung ziehen, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für die Therapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür können Sie ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 Absatz 3 SGB V - Hier zum Gesetzestext) bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Vorgehensweise bei ihrem Antragsverfahren
Anders als Psychotherapie bei Kolleg:innen mit Kassenzulassung sind bei einer Kostenerstattung vermehrt mit bürokratischen Hürden zu rechnen.
Klären Sie, wenn möglich, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab, welche Unterlagen diese für die Kostenerstattung benötigt und wie der Ablauf bei der Kasse ist. Wir können gerne telefonisch oder in einem ersten Kontakt/Gespräch gemeinsam schauen, welche Unterlagen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen sollten bzw. welche Unterlagen Ihre Krankenkasse einfordert. Lassen Sie sich diese Dokumente gegebenenfalls von Ihrer Krankenkasse bereits mitgeben.
Hinweis:
- Lassen Sie sich, wenn möglich, vor einem Kontakt mit mir eine Vorlage für den sog. Konsiliarbericht für ihren Hausarzt/ Hausärztin von Ihrer Kasse mitgeben
- Bei der Kostenerstattung beantragt man meist zuerst die sog. probatorischen Sitzungen (die ersten 2 bis 4 "Probesitzungen", wo auch eine diagnostische Einschätzung erfolgt) und danach die eigentliche Psychotherapie.
Zusammenfassung der Antragsunterlagen
Eine gesamte Checklist der häufig benötigten Unterlagen und von mir erstellte Muster für die Formulare können Sie bei mir auf
Nachfrage
erhalten.
Erklärvideo - Kurz und knapp: Der Antrag auf Kostenerstattung
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=iGqmQfZioYs (Produzent: "Psychologen WG")
Abrechnung und Bezahlung - Kostenerstattungsverfahren
Nach Bewilligung einer Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
- Wenn die Kostenerstattung von Ihrer Krankenkasse schriftlich bewilligt wird, erhalten Sie eine Rechnung von mir
- Ihre Kasse erstattet Ihnen als versicherte Person dann
im Nachhinein
den Rechnungsbetrag.
Alternative Schritte - Krankenkasse lehnt Ihren Antrag ab
Bestehen Sie auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid. Der offizielle Bescheid ist erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.
Sie können dann in der Regel innerhalb eines Monats nach der Ablehnung
Einspruch
einlegen oder den Antrag
erneut
stellen. Informationen zu den alternativen Vorgehensweisen bei einer Ablehnung finden Sie auf der Seite "Ablehnung Kostenerstattung".
Vertiefende Informationen für Kostenerstattungsverfahren
Bezüglich des Kostenerstattungsverfahrens können Sie sich vertiefend informieren und beraten lassen bei:
- Psychotherapeutenkammer NRW: Weitere Informationen finden Sie bei der Psychotherapeutenkammer (zur Internetseite der Kammer) (Download: Flyer-Ratgeber-der-Psychotherapheutenkammer) .
- VdK Rechtsberatung: Das Beratungsangebote für Patient*innen des Sozialverbands VdK Rechtsberatung gegen eine geringe Mitgliedsgebühr (zur Internetseite des VdK) (Download: Flyer-des-VdK).
- UPD: Die UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) bietet Beratung für Patient*innen an und hat auch einen Beratungsschwerpunkt für das Thema Kostenerstattung (Download: zur Internetseite des UPD) (Flyer des UPD).
- Suchen Sie individuelle
juristische
unterstützung. Einige Kanzleien haben sich auch auf die Widerspruchsverfahren in der Kostenerstattung spezialisiert und übernehmen hierbei die Beratung und den Schriftverkehr mit den Krankenkassen.