Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfe, Selbstzahler*innen und gesetzlich Versicherte
Mein Therapieangebot
Als anerkannter psychologischer Psychotherapeut gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 2 Approbation, biete ich eine medizinische Leistung in Form von Verhaltenstherapie an. Diese Leistung steht Selbstzahlern, Privatversicherten sowie verbeamteten Personen (z.B. Lehrkräften) und Menschen, die bei der Heilfürsorge versichert sind (z.B. Polizisten, Feuerwehrleute), zur Verfügung.
Um eine Psychotherapie zu beginnen, ist es notwendig, dass psychisches Leiden vorliegt bzw. bei Ihnen eine medizinische psychiatrische Diagnose existiert oder von mir gestellt werden kann (zum Beispiel eine sogenannte Anpassungsstörung, depressive Episode, eine Angststörung oder eine posttraumatische Belastungsstörung).
Wege zum Therapieplatz auch für Kassenpatient*innen - Das Kostenerstattungsverfahren
Da ich keinen Kassensitz innehabe, kann ich ohne eine Prüfung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung keine Psychotherapie für gesetzlich Versicherte anbieten.
Jedoch kann ich Ihnen anbieten, gemeinsam ein
sogenanntes Kostenerstattungsverfahren
(nach § 13 SGB V, Kostenerstattung) bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dadurch können Sie in manchen Fällen die gesamten oder Teile der Kosten der Psychotherapie bei mir von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.